BG 2026-33, Bauchgesuchspublikation Schulhausstrasse 81

Bauherrschaft
Idealbau Architektur AG, Marco Müller
Bauobjekt
Neubau EFH mit Garage und Abbruch bestehendes Gebäude
Publikation vom
Zusatzbewilligung
keine
Parzelle-Nr.
552
Auflagefrist
21. September bis 20. Oktober 2026

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-haus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemein-derat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht er-streckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Per-son verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Bau-bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Lage
Schulhausstrasse 81, Oberwil

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli