Baugesuche
BG 2026-20, Bauchgesuchspublikation Birrächerstrasse 36
Bauherrschaft
EAS Free Concept AG
Bauobjekt
1. Projektänderung Rückbau und Ersatzneubau zwei Mehrfamilien-häuser
Parzelle-Nr.
856
Lage
Birrächerstrasse 36, Lieli
Zusatzbewilligung
keine
Auflagefrist
21. September bis 20. Oktober 2026
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-haus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemein-derat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht er-streckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Per-son verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Bau-bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-haus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemein-derat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht er-streckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Per-son verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Bau-bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
BG 2026-33, Bauchgesuchspublikation Schulhausstrasse 81
Bauherrschaft
Idealbau Architektur AG, Marco Müller
Bauobjekt
Neubau EFH mit Garage und Abbruch bestehendes Gebäude
Parzelle-Nr.
552
Lage
Schulhausstrasse 81, Oberwil
Zusatzbewilligung
keine
Auflagefrist
21. September bis 20. Oktober 2026
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-haus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemein-derat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht er-streckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Per-son verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Bau-bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeinde-haus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemein-derat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht er-streckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Per-son verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Bau-bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
BG 2026-29, Bauchgesuchspublikation Rotzenbühlstrasse 48
Bauherrschaft
Paola Manuela Giuliani, Rotzenbühlstrasse 48, 8966 Oberwil-Lieli
Bauobjekt
Teilumnutzung Garagenbox in unbeheizten Kellerraum
Parzelle-Nr.
1221
Lage
Rotzenbühlstrasse 48, Oberwil-Lieli
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
31. August bis 29. September 2026
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
8966 Oberwil-Lieli, 31. August 2026
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
8966 Oberwil-Lieli, 31. August 2026
BG 2026-31, Bauchgesuchspublikation Lettenstrasse 21
Bauherrschaft
STM Immobilien, Höhenweg 9, 6313 Menzingen
Bauobjekt
Neubau DEFH
Parzelle-Nr.
689
Lage
Lettenstrasse 21, Lieli
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
31. August bis 29. September 2026
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
8966 Oberwil-Lieli, 31. August 2026
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
8966 Oberwil-Lieli, 31. August 2026
BG 2026-32 Bauchgesuchspublikation Kirchweg 20
Bauherrschaft
Peter Wetli, Kirchweg 20, 8966 Oberwil-Lieli
Bauobjekt
Heizungssanierung, Oberwil-Lieli
Parzelle-Nr.
116
Lage
Kirchweg 20, Oberwil
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
31. August bis 29. September 2026
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
8966 Oberwil-Lieli, 31. August 2026
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Oberwil-Lieli öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
8966 Oberwil-Lieli, 31. August 2026