Aktuelle Mitteilungen

Verunreinigungen durch Kot – Polizeireglement

An dieser Stelle ruf die Gemeindeverwaltung die Vorschriften gemäss Polizeireglement der Gemeinde Oberwil-Lieli § 29, Abs. 5 «Entsorgung von Kot» in Erinnerung: 

Tierhaltende haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt werden. Sie sind verpflichtet, zweckmässig auf dem gesamten Gemeindegebiet den Kot ihrer Tiere aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen. Die Gemeinde sorgt dafür, dass auf dem Gemeindegebiet ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekot zur Verfügung stehen. Welche auch genutzt werden sollen. Den pflichtbewussten und korrekt handelnden Tierhaltern wird ein Dankeschön ausgesprochen. Der Gemeinderat wird Fehlbare zur Rechenschaft ziehen.

Prävention Einbrüche

Momentan kommt es vermehrt zu Einbruchdiebstählen. Meist geschehen diese in der Dämmerung. Die Regionalpolizei und der Sicherheitsdienst Protectas patrouillieren präventiv vermehrt in den Quartieren. Dennoch ist das effektivste Mittel gegen die Einbrüche die Nachbarschaftshilfe. Falls ihnen etwas Verdächtiges auffällt, rufen Sie unbedingt die Polizei über die Nummer 117. Dabei gilt: Lieber einmal zu viel als zu wenig. Die Regionalpolizei empfiehlt zudem folgendes: Schliessen Sie zu Hause stets die Fenster und Türen, wenn Sie den Raum verlassen. Lassen Sie das Licht in einem Zimmer brennen, wenn Sie nicht zu Hause sind. Falls Sie die Beleuchtung über eine Zeitschaltuhr oder ein App steuern können, empfiehlt es sich zwischen den Zimmern zu wechseln. Das macht den Anschein, dass jemand zu Hause ist und schreckt Einbrecher ab. Bei längeren Abwesenheiten, wie beispielsweise Ferien, empfiehlt es sich, Freunde oder Nachbarn damit zu beauftragen den Briefkasten regelmässig zu leeren und die Storen am Morgen zu öffnen und in der Nacht wieder zu schliessen. So fällt die Abwesenheit weniger auf. Für weitere Tipps oder Fragen zur Einbruchsprävention steht Ihnen die Gemeindekanzlei (056 648 42 22 oder gemeindekanzlei@oberwil-lieli.ch) gerne zur Verfügung.

Parkieren auf Quartierstrassen

Das Parkieren auf den Quartierstrassen ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Vorgaben der Strassenverkehrsordnung und der Verkehrsregelnverordnung eingehalten sind. So dürfen beispielsweise Fahrzeuge nicht in Kurven abgestellt werden und für die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Meter freigehalten werden. 

Die Regionalpolizei kann fehlbare Autolenker büssen.

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Downloads
Einreichung Steuererklärung 2024

Die Steuererklärungen 2024 wurden verschickt. Die Software EasyTax 2024 steht auf der Website des Kantonalen Steueramts zum Download zur Verfügung. Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner werden gebeten, die Steuererklärung bis 31. März 2025 abzugeben, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2025. 

Vor dem 30. Juni 2025 erfolgen jedoch keine Mahnungen. Bis dahin müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2025 keine Gesuche gestellt werden. Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni 2025 können unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt, die sich oberhalb der Postanschrift befindet. 

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2024 erfolgen ab dem 1. Juli 2025 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer). 

Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. 

Fragen im Zusammenhang mit der Software EasyTax sind direkt an die entsprechende Hotline unter 062/835 25 55 zu richten. 

Regionales Steueramt Oberwil-Lieli

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli