Aktuelle Mitteilungen

Ersatz Kommunalfahrzeug

Am Dienstag, 15.4.2025 durfte der Werkhof das neue Kommunalfahrzeug in Empfang nehmen. Der Hansa APZ 1003 M wurde von der Firma Odermatt Landmaschinen AG, Hunzenschwil geliefert. Nebst dem Fahrzeug wurden auch die Anbaugeräte geliefert, welche auf das neue Fahrzeug angepasst wurden. Das bisherige Fahrzeug Holder eingetauscht werden. 

Das neue Fahrzeug wird künftig bei verschiedensten Arbeiten wie beispielsweise Winterdienst, Unkrautbekämpfung oder Transporte im Einsatz sein. 

 

 

 

 

Gemeindeverwaltung und Entsorgungsplatz über Ostern geschlossen

Über Ostern bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung vom Freitag, 18. April 2025 (Karfreitag) bis 22. April 2025 (Ostermontag) geschlossen. Bei Todesfällen steht ein Pikettdienst zur Verfügung. Die Nummer wird auf dem Anrufbeantworter der Gemeindekanzlei zu hören sein. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für Sie da. 

 

Der Entsorgungsplatz ist über die Ostertage lediglich am Samstag, 19. April 2025 geöffnet. Am Karfreitag, 18. April 2025 und Ostermontag, 21. April 2025 bleibt der Entsorgungsplatz geschlossen. 

 

Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal wünscht Ihnen schöne Ostern.

Notstromtest im Gemeindehaus

Ein Bild, das draußen, Schuhwerk, Kleidung, Person enthält.

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Am Freitagnachmittag, 11. April 2025, wurde im Gemeindehaus ein Notstrom-Test durchgeführt. Die Arbeitsgruppe Szenario Blackout unter der Leitung von Gemeinderat Stefan Strebel sowie Willi Breu Mitglied RFO-Freiamt hat mit einem Team aus Elektro-Fachpersonen sowie Angestellte von der Gemeindeverwaltung ein Stromausfallszenario simuliert. Das im Jahr 2024 angeschaffte Notstromaggregat konnten erfolgreich getestet und wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden. Die wichtigsten Gerätschaften konnten während der Notstromphase plangemäss betrieben werden. Kleinere Unstimmigkeiten wurden erkannt und entsprechende Massnahmen bereits ergriffen. 

Im Namen der Gemeinde bedankt sich der Gemeinderat bei allen Beteiligten, insbesondere bei Willi Breu für die Organisation und Leitung des Notstromtests.

Kreisschule Mutschellen; Genehmigung Rechnung 2024

Der Vorstand der Kreisschule Mutschellen hat die Rechnung 2024 an der Sitzung vom 18. März 
2025, gemäss Art. 16 Abs. 1 lit. b) der Satzungen Kreisschule Mutschellen, genehmigt.

Gegen diesen Beschluss kann, gemäss §77a Abs. 1 lit. a) und Abs. 3 des Gemeindegesetzes das 
Referendum ergriffen werden. 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden be-
ziehungsweise 1'500 Stimmberechtigte und die Gemeinderäte von 25% der 
Verbandsgemeinden, können innert 60 Tagen verlangen, dass der Beschluss der 
Volksabstimmung (Urnenabstimmung) unterstellt wird.

Zur Einreichung des Referendumsbegehrens kann beim Sekretariat KSM eine 
Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung 
kann die Liste der KSM zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

 

Ablauf der Referendumsfrist: 2. Juni 2025

 

Vorstand der Kreisschule Mutschellen

 

Berikon, 2. April 2025 

Gemeindeverwaltung und Entsorgungsplatz über Ostern geschlossen

Über Ostern bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung vom Freitag, 18. April 2025 (Karfreitag) bis 22. April 2025 (Ostermontag) geschlossen. Bei Todesfällen steht ein Pikettdienst zur Verfügung. Die Nummer wird auf dem Anrufbeantworter der Gemeindekanzlei zu hören sein. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für Sie da. 

Der Entsorgungsplatz ist über die Ostertage lediglich am Samstag, 19. April 2025 geöffnet. Am Karfreitag, 18. April 2025 und Ostermontag, 21. April 2025 bleibt der Entsorgungsplatz geschlossen. 

Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal wünscht Ihnen schöne Ostern.

Hundekontrolle

Ähnliches Foto

Seit 01.05.2012 ist das neue Hundegesetz (HuG) in Kraft. Nach wie vor sind die Gemeinden für die Hundekontrolle und die 

Erhebung der Hundetaxe zuständig. Diese ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund im Alter von über drei Monaten zu entrichten.

Der Regierungsrat hat im Rahmen der Leistungsanalyse die Hundetaxe ab 1. Mai 2016 auf CHF 120 pro Hund festgelegt.

Personen, die einen Hund halten oder für länger als drei Monate übernehmen, gelten als Hundehaltende und müssen gestützt auf § 5 der kantonalen Hundeverordnung (HuV) dies innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Neuanmeldungen werden während den üblichen Schalteröffnungszeiten oder schriftlich unter Beilage des Heimtierausweises von der Abteilung Finanzen entgegengenommen (finanzverwaltung@oberwil-lieli.ch / 056 648 42 33). Die Hundetaxen werden jeweils im Mai in Rechnung gestellt.

Seit Januar 2007 gilt für alle Hunde in der Schweiz die Mikrochip-Pflicht gemäss Art. 16 Tierseuchenverordnung (TSV). Damit verbunden ist die obligatorische Registrierung der Hundedaten (durch den Tierarzt) auf der zentralen Datenbank AMICUS (www.amicus.ch). Sofern Sie das erste Mal einen Hund besitzen, sind Sie durch die Gemeinde (Abteilung Finanzen) als Hundehalter/-in im AMICUS zu erfassen.

Alle Mutationen (Namens-, Halter-, Adressänderung, Tod des Hundes) sind der Gemeinde innert 10 Tagen zu melden. 

Mit dem Gesetz, welches per 01.05.2012 in Kraft getreten ist, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter vermehrt in die Pflicht genommen. So sind Hunderassen, welche als „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ eingestuft werden, bewilligungspflichtig. Obligatorisch ist auch die Aufnahme von Kot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten, sowie entlang von Strassen und Wegen. Eine Missachtung dieser Pflicht kann mit einer Ordnungsbusse von CHF 100 belegt werden.

Seit 1. März 2024 sind Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben taxbefreit. Um in diesem Fall von der Hundesteuer befreit zu werden, müssen Hundehaltende der Gemeinde den Nachweis von Direktzahlungen an den Betrieb sowie einer erfolgreich abgeschlossenen Arbeitsprüfung beim Schweizerischen Verein für die Ausbildung von Herdengebrauchshunden (Swiss Sheep Dog Society) oder bei der landwirtschaftlichen Beratungszentrale Agridea einreichen.

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Finanzen gerne zur Verfügung. 

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli