Dienstleistungen

E-Rechnung

Die Abteilung Finanzen Oberwil-Lieli bietet für Debitoren-Rechnungen (keine Steuerrechnungen!) ab sofort die E-Rechnung an.

Mit Bezahlung der Rechnungen via E- Banking sparen Sie nicht nur Zeit, denn diese Zahlungsvariante ist auch praktisch, sicher und umweltschonend.

Ihre Vorteile

  • Bequem: Keine Referenznummern mehr abtippen
  • Schnell: Per Mausklick prüfen und bezahlen
  • Papierlos: PDF statt Papier
  • Kontrollierbar: Bei Bedarf per Mausklick ablehnen
  • Sicher: Geschützte Übermittlung

Möchten Sie zukünftig Ihre Rechnung elektronisch erhalten?

  1. Melden Sie sich bei Ihrer Bank oder bei Postfinance für das E-Banking an
  2. Loggen Sie sich ins E-Banking ein und wählen Sie den Menüpunkt „E-Rechnung“
  3. Wählen Sie „Einwohnergemeinde Oberwil-Lieli“ in der Liste der Rechnungssteller aus, um sich anzumelden

Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie unter www.e-bill.ch. Bei Fragen steht Ihnen gerne die Abteilung Finanzen unter der Telefonnummer 056 648 42 33 zur Verfügung.

Downloads:
Hundesteuer

Die Gemeinden sind für die Hundekontrolle und die Erhebung der Hundetaxe zuständig. Diese ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund im Alter von über drei Monaten zu entrichten.

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich während den üblichen Schalteröffnungszeiten oder schriftlich unter Beilage des Heimtierausweises bei der Abteilung Finanzen (E-Mail: finanzverwaltung@oberwil-lieli.ch / Telefon: 056 648 42 33) melden. Wir erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind dem Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Die Mutationen sind zudem der Abteilung Finanzen (E-Mail: finanzverwaltung@oberwil-lieli.ch / Telefon: 056 648 42 33) zu melden. 

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich im Mai in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 120-.

Pflichten

Mit dem neuen Gesetz, welches per 1.5.2012 in Kraft getreten ist, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter vermehrt in die Pflicht genommen. So sind Hunderassen, welche als „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ eingestuft werden, bewilligungspflichtig. Obligatorisch ist auch die Aufnahme von Kot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten, sowie entlang von Strassen und Wegen. Eine Missachtung dieser Pflicht kann mit einer Ordnungsbusse von CHF 100 belegt werden.

Ratenzahlungen Steuern

Wenn die Steuerschuldnerin oder der Steuerschuldner in vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, kann die Abteilung Finanzen fällige Steuerbeträge stunden. Mit der Stundung kann die Leistung von Ratenzahlungen verbunden werden.

Wer eine Stundung mit Ratenzahlung beantragen will, hat das Stundungsgesuch vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und der Abteilung Finanzen zur Prüfung und allfälliger Genehmigung einzureichen.

 

Freiwillige Ratenzahlung innert Zahlungsfrist

Wer die finanzielle Belastung durch die Steuern auf mehrere Monate verteilen will, hat folgende Möglichkeiten:

  • Ratenzahlung mit ESR:
    Leere Einzahlungsscheine können direkt bei der Abteilung Finanzen bestellt werden.
  • Befristeter Dauerauftrag:
    Mit einem vorgedruckten Einzahlungsschein kann der Bank oder Post ein Dauerauftrag zur Bezahlung der Steuer eines bestimmten Jahres erteilt werden.

 

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Finanzen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Steuerbezug (Inkasso)

Für den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Die direkten Bundessteueren werden vom Steueramt des Kanton Aargau, Direkte Bundessteuer, 5004 Aarau (Tel. 062 835 43 55) in Rechnung gestellt. Zahlungsvorschläge sind direkt an die entsprechende Verwaltungsabteilung zu richten. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.

Steuerkonto

Seit Juni 2024 haben alle steuerpflichtigen Personen des Kantons Aargau Zugang zu ihrem persönlichen Steuerkonto mit sämtlichen Informationen über ihre Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Sie können bisher geleistete Zahlungen, offene Rechnungen und Guthaben einsehen und diese nach Steuerart und Steuerjahr filtern. Dank des integrierten QR-Rechnungscodes können Rechnungen mit allen gängigen Banking-Apps gescannt und bezahlt werden. Mehr Infos zum Steuerkonto finden Sie hier (Steuerkonto - Kanton Aargau (ag.ch)).

Steuern - Termin

Provisorische Steuerrechnung

Sie erhalten im Februar die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Diese müssen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres bezahlt werden. Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab Datum Zahlungseingang bis 31. Oktober.

Sie erhalten im Februar die provisorische Steuerrechnung des Vorjahres für die direkte Bundessteuer. Diese ist bis 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen. Provisorische Beträge unter Fr. 300.-- werden nicht in Rechnung gestellt. Diese werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung erhoben.

Definitive Steuerveranlagung

Die Steuern sind aufgrund der definitiven Steuerveranlagung der Staats- und Gemeindesteuern auf Ende des übernächsten Monats fällig. Bei den direkten Bundessteuern sind diese innert 30 Tagen zu begleichen.

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli