An dieser Stelle ruf die Gemeindeverwaltung die Vorschriften gemäss Polizeireglement der Gemeinde Oberwil-Lieli § 29, Abs. 5 «Entsorgung von Kot» in Erinnerung:
Tierhaltende haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt werden. Sie sind verpflichtet, zweckmässig auf dem gesamten Gemeindegebiet den Kot ihrer Tiere aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen. Die Gemeinde sorgt dafür, dass auf dem Gemeindegebiet ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekot zur Verfügung stehen. Welche auch genutzt werden sollen. Den pflichtbewussten und korrekt handelnden Tierhaltern wird ein Dankeschön ausgesprochen. Der Gemeinderat wird Fehlbare zur Rechenschaft ziehen.