Die im Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Oberwil-Lieli (Ausgabe 2017) verankerte Ruhezeit von 20 Jahren ist bei den nachfolgend aufgeführten Gräbern Ende Jahr 2024 erfüllt.
- Neuer Friedhof Erdgräber (3. Reihe) Bestattungen 2000 - 2004
- Neuer Friedhof Erdgräber Urne (1. Reihe) Bestattungen 1999 – 2005
(Betroffene Grabreihen sind vor Ort mit Hinweistafeln beschildert)
Gräber mit nachträglichen Urnenbeisetzungen erfahren keine Verlängerung der Grabruhezeit.
Die Gräber werden im März 2025, sobald es die Witterung erlaubt, aufgehoben. Die Angehörigen werden gebeten, für die Entfernung der Grabmäler, Pflanzen usw. bis spätestens Ende Februar 2025 besorgt zu sein. Danach wird die Räumung, ohne Entschädigungsanspruch für Grabmäler oder Pflanzen, durch die Gemeinde (ohne Kostenfolge für die Angehörigen) vollzogen.
Diese Orientierung/Aufforderung erfolgt im Sinne von § 16 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Oberwil-Lieli.
8966 Oberwil-Lieli, 29.11.2024
Der Gemeinderat