Der Vorstand der Kreisschule Mutschellen hat die Rechnung 2024 an der Sitzung vom 18. März
2025, gemäss Art. 16 Abs. 1 lit. b) der Satzungen Kreisschule Mutschellen, genehmigt.
Gegen diesen Beschluss kann, gemäss §77a Abs. 1 lit. a) und Abs. 3 des Gemeindegesetzes das
Referendum ergriffen werden. 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden be-
ziehungsweise 1'500 Stimmberechtigte und die Gemeinderäte von 25% der
Verbandsgemeinden, können innert 60 Tagen verlangen, dass der Beschluss der
Volksabstimmung (Urnenabstimmung) unterstellt wird.
Zur Einreichung des Referendumsbegehrens kann beim Sekretariat KSM eine
Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung
kann die Liste der KSM zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 2. Juni 2025
Vorstand der Kreisschule Mutschellen
Berikon, 2. April 2025